Prüfung Campingmobile G607
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- Artikel-Nr.: 2020
Die meisten Neubesitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils werden mit Sicherheit einen Hinweis auf die verpflichtende Gasprüfung nach G 607/EN 1949 bekommen. Diese ist nämlich vor allem für den TÜV und deren Prüfung relevant und ausschlaggebend für die Zulassung.
Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Rechtliche Grundlage für diese sogenannte Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bilden die folgenden Richtlinien: die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das namensgebende DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.
Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei Jahren.
Zum einen gilt, dass eine Gasprüfung nach G607 vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage in einem Wohnwagen oder Wohnmobil von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt werden muss. Danach ist sie im periodischen Abstand von 2 Jahren regelmäßig zu wiederholen. Zum anderen sind Prüfungen aber auch dann fällig, wenn die vorhandenen bzw. installierten Gasgeräte repariert oder ausgetauscht werden müssen.
Wir führen die Prüfung nach G607 immer mittwochs an unserem Standort in Bonn (Immenburgstr.40, 53121 Bonn) durch. Dafür müssen Sie mit Ihrem zu prüfenden Fahrzeug zu uns kommen. Zeitweise kann es hier zu vielen Anfragen an einem Mittwoch kommen, sodass ein Termin definitiv notwendig ist.
Dafür legen Sie diesen Artikel in den Warenkorb und bestellen ihn. Daraufhin bekommen Sie von uns umgehend eine Bestätigungsmail, dass der Auftrag eingegangen ist. Unsere Kollegen prüfen umgehend ob und wann der nächste freie Termin mittwochs frei ist. Wir können Ihnen leider nicht immer den nächsten Mittwoch zusichern, bemühen uns jedoch schnellstmöglich für Sie Zeit zu finden. Zwecks Terminabsprache wird sich dann ein Kollege bei Ihnen melden. Dafür brauchen wir Ihre Telefonnummer, welche Sie im Bestellprozess angeben können.
Der Auftrag muss spätestens nach der Terminabsprache im Voraus bezahlt werden. Damit hier keine zeitliche Verzögerung für Ihren Prüfungstermin entsteht empfehlen wir eine Zahlung direkt nach Bestellung.
Sollte kein passender Termin gefunden werden wird der Auftrag von uns wieder storniert und Sie erhalten umgehend Ihr Geld zurück.
Sollte jedoch der besprochene Termin nicht wahrgenommen werden, können wir Ihnen den Betrag nicht zurückerstatten. Absagen (und ggf. Rückzahlungen) müssen somit mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Kurzfristige Verschiebungen des Termins und Zeitänderungen (z.B. durch Stau, etc.) sind nur bedingt möglich und der Abschluss der Prüfung kann von uns dann nicht zugesichert werden.
Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft. Denn auch diese müssen zum Zeitpunkt der Prüfung TÜV-tauglich sein. Die Prüffaktoren nach G 607 im Detail:
Wurde die G607-Gasprüfung seitens des Sachverständigen ohne Beanstandung durchgeführt, bekommt das geprüfte Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle außen eine Prüfplakette angebracht. In der Regel wird sie neben das Nummernschild des Fahrzeugs geklebt. Diese Plakette hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und weist das Jahr der erneuten Prüfung aus (aktuelles Jahr + 2 Jahre).
Im Rahmen der Erstprüfung erhalten Sie weiterhin die Prüfbescheinigung „DVGW Arbeitsblatt nach G 607“, ein gelbes DIN A5-Heft, das umgangssprachlich auch als Prüfbuch bezeichnet wird. Hierin wird die erfolgreiche Prüfung vom Sachverständigen mit entsprechendem Stempel (zeigt die Sachverständigen-Nummer) und Unterschrift bestätigt. Da hierin jede weitere Prüfung bescheinigt wird, sollten Sie das Prüfbuch am besten immer im Fahrzeug mitführen.
Die neue HU-Richtlinie vom 31.12.2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend (bis zum 01.01.2023) aus. Der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. weisen mit dieser Fachinformation darauf hin, dass die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist. Sie empfehlen, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.