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Infrarotstrahler / 4 Artikel
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    Infrarotstrahler / 4 Artikel
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    Infrarotstrahler erwärmen wie Terrassenstrahler primär Personen und Flächen per Wärmestrahlung statt der Umgebungsluft, arbeiten aber wahlweise mit Flüssiggas oder Strom. Das Sortiment umfasst gasbetriebene Modelle von BlueCraft (4,2 kW) sowie elektrische Quarz-Infrarotstrahler von TANSUN der Serie Sorrento IP (1,5 / 2,0 / 3,0 kW).

    Die TANSUN Sorrento IP ist mit Schutzart IP55 wetterfest, wird per Schuko-Stecker an 230 V betrieben und erwärmt laut Hersteller beim 2,0-kW-Modell eine Fläche von rund 10–12 m². Empfohlene Montagehöhe: 2,2–2,8 m an der Wand bzw. 3,0–3,5 m an der Decke; die Heizröhre ist auf eine Lebensdauer von rund 5.000 Betriebsstunden ausgelegt und mit kompatiblen externen Dimmern regelbar.

    Bei gasbetriebenen, ortsveränderlichen Modellen gilt – wie bei Terrassenstrahlern – die Kippschutzventil-Pflicht nach DIN EN 14543. Elektrische Varianten benötigen keinen Gasanschluss und keine Zündsicherung, sind dafür aber auf einen Stromanschluss (Schuko, 230 V) angewiesen.

    Weiterführende Ratgeber im GASPROFI-Magazin

    Häufig gestellte Fragen

    • Was ist der Unterschied zwischen Gas- und Elektro-Infrarotstrahler?

      Gasbetriebene Infrarotstrahler benötigen eine Propanflasche und – bei ortsveränderlichen Modellen – ein Kippschutzventil nach DIN EN 14543. Elektrische Infrarotstrahler wie die TANSUN Sorrento IP werden per Schuko-Stecker an 230 V betrieben und kommen ohne Gasanschluss aus.

    • Wie groß ist die Fläche, die ein 2-kW-Infrarotstrahler beheizt?

      Laut Hersteller erwärmt die TANSUN Sorrento IP 2,0 kW eine Fläche von rund 10 bis 12 m², abhängig von Montagehöhe und Umgebungsbedingungen.

    • In welcher Höhe sollte ich einen Infrarotstrahler montieren?

      Für die TANSUN Sorrento IP empfiehlt der Hersteller 2,2 bis 2,8 m bei Wandmontage bzw. 3,0 bis 3,5 m bei Deckenmontage.

    • Brauchen gasbetriebene Infrarotstrahler ein Kippschutzventil?

      Ja, sofern es sich um ein ortsveränderliches, abzugsloses Gerät handelt – dann gilt die Kippschutzventil-Pflicht nach DIN EN 14543 wie bei klassischen Terrassenstrahlern.