Technisch und qualitativ neuwertiger Artikel aus älterem Baujahr, nicht älter als 1 Jahr, daher preislich reduziert. Kein freiwilliger Umtausch aus Kulanz. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei gewerblichen Nutzung von Gasgeräten benötigen Sie laut Vorschrift BGV D 34 § 9 und 10 einen Sicherheits - Gewerberegler mit Überdrucksicherung.
Der Gewerberegler ist Vorschrift für gewerbliche genutzte Gasgeräte an einer Flüssiggasflasche im Freien.
Die Gewerbedruckminderer sind ideal z.B. für Imbisswagen
- mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung ÜDS
- Für 3, 5, 8 und 11 kg Propangasflaschen
- Überdrucksicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS) zur Absicherung der Verbrauchsgeräte vor unzulässig hohem Druck
- Bei Ausfall einer der beiden Reglerstufen, z.B. durch Schmutz oder andere Fremdkörper am Ventil, übernimmt die jeweils andere Reglerstufe eine Druckreduzierung auf max. 100 mbar. Durch die Sichtanzeige (Anzeige grün / rot) kann der Betreiber erkennen, wann der Ausgangsdruck über 80 mbar liegt und der Niederdruckregler somit ausgetauscht werden muss.
- Sollte eine der beiden Reglerstufen ausgefallen sein, muss der Regler mit Überdruksicherheitseinrichtung ausgetauscht werden.
- Zulassung EG-Baumusterprüfung nach DGR